Anwaltskanzlei Saroglakis
Hinweis: Beachten Sie bitte, dass der folgende Beitrag lediglich der allgemeinen Information und der auszugsweisen Darstellung der Tätigkeit der AID24 Rechtsanwaltskanzlei dient. Soweit der Beitrag Hinweise oder Empfehlungen trifft, sind diese ausschließlich von allgemeiner Natur. Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegen mehrere Markenrechtsabmahnungen der Anwaltskanzlei Saroglakis, Falkenturmstr. 3, 80331 München vor.
Insoweit gibt die Anwaltskanzlei Saroglakis an im Auftrage der Aeronaut Fashion UG (haftungsbeschränkt), Fürstenbergstraße 171, 60322 Frankfurt am Main zu handeln.
Die Anwaltskanzlei Saroglakis gibt in den Abmahnungen an, dass eine Markenrechtsverletzung zur Wortmarke „A87“ vorliegt und geht von einem Streitwert von 50.000,- € aus.
Bitte melden Sie sich, wenn Sie eine Abmahnung der Aeronaut Fashion UG (haftungsbeschränkt) erhalten haben, da die AID24 Rechtsanwaltskanzlei eine Liste zu Abmahnfällen bezüglich der Marke A87 führt.
Mit Hilfe eines im Informationstechnologierecht oder gewerblichen Rechtschutz tätigen Rechtsanwaltes sollte zunächst versucht werden, zu eruieren, inwieweit ein vorgeworfener Verstoß tatsächlich zutrifft oder nicht. Hierbei sind in der Regel die Fragen zu klären, ob der vermeintliche Verstoß durch den Abgemahnten selbst, einen Bekannten oder einen unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach dem konkreten Einzelfall können sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen und Vorgehensweisen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.
Wie auch andere Abmahnungen, die den Vorwurf des Verstoßes gegen das Markenrecht zum Gegenstand haben, sollte ein Abmahnschreiben der Anwaltskanzlei Saroglakis ernst genommen werden, da insbesondere die Nichtbedienung berechtigter Ansprüche, soweit diese gegeben sind, und etwaige Fristversäumnisse zu teuren gerichtlichen Auseinandersetzungen führen können.
Wie können Betroffene reagieren?
- Bleiben Sie ruhig!
- Notieren und beachten Sie eventuell gesetzte Fristen.
- Holen Sie unverzüglich bei einem Rechtsanwalt, beispielsweise bei einem Anwalt mit Schwerpunkt im IT-Recht, Rechtsrat ein; im optimalen Fall noch vor Ablauf der gesetzten Frist.
Eine rechtzeitige juristische Beratung vor einem eventuellen Fristablauf und vor der Abgabe einer Unterlassungserklärung, ist anzuraten, da man sich möglicherweise, was im jeweiligen Einzelfall zu prüfen ist, mit der Abgabe einer eventuell geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet.
Was Ihnen die AID24 Rechtsanwaltskanzlei bietet:
- Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei ist für Sie 24h* – täglich (*soweit technisch verfügbar) telefonisch unter der Rufnummer 0611 / 97 77 44 14 erreichbar.
- Besonders vertiefte Kenntnisse im IT-Recht, insbesondere im Marken- und Urheberrecht.
- Die Kanzlei nimmt Mandate aus dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland an.
- Technisches Know-how im Bezug auf die Eruierung etwaiger technischer Hintergründe durch enge Zusammenarbeit mit IT-Fachleuten.
- Als Service der AID24 Rechtsanwaltskanzlei wird Ihnen in Abmahnverfahren eine kostenfreie Ersteinschätzung per Telefon angeboten, welche jedoch vom Beratungsinhalt und -umfang keine vollständige Erstberatung darstellt.
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Rechtsanwalt Christoph Scholze
(Informationstechnologierecht)
Tel.: 0611 / 97 77 44 14
AID24 Rechtsanwaltskanzlei
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
