Filesharing kann sehr teuer werden!
Hinweis: Beachten Sie bitte, dass der folgende Beitrag lediglich der allgemeinen Information und der auszugsweisen Darstellung der Tätigkeit der AID24 Rechtsanwaltskanzlei dient. Soweit der Beitrag Hinweise oder Empfehlungen trifft, sind diese ausschließlich von allgemeiner Natur. Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei beobachte in den letzten Monaten einen sprunghaften Anstieg von Filesharing-Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. So werden seit dem Frühjahr 2012 nicht mehr vereinzelt Abmahnungen bei Mandanten der AID24 Rechtsanwaltskanzlei festgestellt, sondern pro Mandant mehrere Abmahnungen verschiedener Abmahnkanzleien gleichzeitig verteidigt.
So wurden im Durchschnitt zwei Abmahnungen pro Mandant bearbeitet, in Einzelfällen sogar bis zu neun Abmahnungen pro Mandant verteidigt. Bei der festgestellten Vielzahl von Abmahnungen kann inzwischen über eine existenzbedrohliche Situation für Filesharingabmahnopfer gesprochen werden, wenn diese ins Netz der Abmahnkanzleien geraten.
Weiter konnte beobachtet werden, dass einige Abmahnkanzleien zwischenzeitlich dazu übergegangen sind, auch regelmäßig gerichtlich Abmahnungen durchzusetzen und nicht nur mittels einer Abmahnung in der Hoffnung zu drohen, dass der Abgemahnte schon zahlen wird, wie dies beispielsweise die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte mit einer sehr unfangreichen Klage gegenüber einem Mandanten der AID24 Rechtsanwaltskanzlei vorgenommen hat.
Aus diesem Grund sollte vor allem beim Erhalt mehrerer Abmahnungen umgehend ein Rechtsanwalt zum Beispiel mit Schwerpunkt IT-Recht, innerhalb der Frist zur Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung, aufgesucht werden und die weitere Verteidigungsstrategie besprochen werden. Hier gilt grundsätzlich die allgemeine Regel: „Wer zulange mit einem Anwaltsbesuch und der richtigen Verteidigungsstrategie wartet, zahlt an die Gegenseite im Klageverfahren mehr als im außergerichtlichen Verfahren.“
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Rechtsanwalt Christoph Scholze
(Informationstechnologierecht)
Tel.: 0611 / 97 77 44 14
AID24 Rechtsanwaltskanzlei
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
