Videosprechstunde Ärzte - Digitale Versorgung & Beratung

veröffentlicht am 21. April 2026 um 10:11
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Digitale Patientenversorgung durch die Online-Sprechstunde

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland schreitet stetig voran. Ein zentraler Baustein dieser Entwicklung ist die Videosprechstunde. Ärzte und Psychotherapeuten nutzen dieses Instrument verstärkt, um eine zeitgemäße Versorgung sicherzustellen. Ob für die einfache Beratung, die Besprechung von Laborwerten oder die Ausstellung einer Krankschreibung – der online Arztbesuch bietet zahlreiche Vorteile für Patientinnen und Mediziner gleichermaßen.

Relevanz der DSK-Liste für die Datenschutz-Folgenabschätzung

Wer eine Videosprechstunde in den Praxisbetrieb integriert, kommt um eine fundierte Analyse der Datenrisiken nicht herum. Den entscheidenden Maßstab setzt hier die sogenannte „Muss-Liste“ der Datenschutzkonferenz (DSK). Dieses Dokument konkretisiert, bei welchen digitalen Prozessen eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO zwingend vorgeschrieben ist.

Der Grund für die strenge Einordnung liegt auf der Hand: Da Sie im Rahmen der Videosprechstunde hochsensible Gesundheitsdaten über digitale Kanäle übertragen, stufen die Aufsichtsbehörden dieses Verfahren konsequent als risikoreich ein. Für Sie als Praxisleitung bedeutet das, dass die DSFA kein optionaler Baustein ist, sondern die notwendige rechtliche Absicherung für den Umgang mit diesen besonderen Datenkategorien darstellt.

Gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

Medizinische Kleidung mit Stethoskop und Blutdruckmessgerät

Eng verknüpft mit der Risikobewertung durch die DSK-Liste ist die Frage der Beauftragung eines Datenschutzbeauftragten. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sieht vor, dass unabhängig von der Anzahl der Köpfe im Team ein Datenschutzbeauftragter immer dann gesetzlich vorgeschrieben ist, wenn eine sogenannte Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden muss. Da die Videosprechstunde hochsensible Gesundheitsdaten über den digitalen Weg überträgt, löst sie genau diese Pflicht zur Folgenabschätzung aus. Damit wird die Bestellung eines qualifizierten DSB für die meisten Praxen zur gesetzlichen Pflichtaufgabe. 

Als spezialisierte Berater unterstützen wir Praxen dabei, soweit möglich diese gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und eine notwendige Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) soweit möglich rechtssicher zu dokumentieren.

Schreiben Sie uns bitte zwecks kostenfreier telefonischer Ersteinschätzung über unser Kontaktformular unter aid24.de/kontakt

Flexibilität und Effizienz: Der moderne Arztbesuch von zu Hause

Die Online-Sprechstunde ermöglicht es, medizinische Hilfe direkt in das eigene Wohnzimmer zu bringen. Das spart nicht nur die mühsame Parkplatzsuche oder das Warten im oft überfüllten Flur, sondern schenkt Patienten wertvolle Zeit zurück. Gerade wer auf dem Land wohnt oder wessen Mobilität eingeschränkt ist, profitiert von diesem direkten Draht zur Praxis. Es ist ein Stück Lebensqualität, medizinische Fragen ohne großen logistischen Aufwand klären zu können.

Aber auch hinter den Kulissen der Praxis sorgt das Video-Format für Entspannung. Die Termine laufen meist deutlich getakteter ab, was den typischen Stress am Empfang spürbar reduziert. Ein oft unterschätzter Punkt ist zudem der Schutz vor Infektionen: Wer nicht physisch in die Praxis kommen muss, setzt weder sich noch das Team einem unnötigen Ansteckungsrisiko aus.

Organisatorische Vorbereitung

Um den digitalen Arztbesuch effizient zu gestalten, bedarf es einer klaren Strukturierung des Praxisalltags. Wir empfehlen Praxen, ihre Patienten proaktiv auf die Besonderheiten der Fernbehandlung vorzubereiten. Eine strukturierte Vorab-Information zur technischen Funktionsprüfung von Kamera und Mikrofon sowie der Hinweis auf eine ruhige, gut beleuchtete Umgebung trägt massiv zur Behandlungsqualität bei. 

Stethoskop für medizinische Untersuchung

Wann ist die Videosprechstunde sinnvoll – und wann nicht?

Nicht jede medizinische Fragestellung lässt sich aus der Ferne lösen. Eine klare Abgrenzung hilft, die Erwartungen zu managen:

Besonders effizient ist das Format, wenn es um reine Beratungsgespräche geht. Das betrifft zum Beispiel die Besprechung von Laborwerten, die regelmäßige Kontrolle bei chronischen Erkrankungen oder therapeutische Sitzungen. Auch für eine erste Einschätzung bei typischen Erkältungssymptomen oder sichtbaren Hautveränderungen ist die Kamera ein hervorragendes Hilfsmittel. Man bekommt schnell Gewissheit, ohne sich krank ins Wartezimmer setzen zu müssen.

Sobald Sie als Ärztin oder Arzt selbst Hand anlegen müssen, stößt die Technik logischerweise an ihre Grenzen. Akute Notfälle wie Atemnot oder starke Brustschmerzen gehören in der Regel nicht vor den Monitor, sondern eher sofort in die Notaufnahme. Auch für klassische Untersuchungen wie das Abhören der Lunge, das Abtasten des Bauches, Blutentnahmen oder die Versorgung von Wunden bleibt die physische Präsenz vor Ort wahrscheinlich zwingend erforderlich.

Wichtig: Am Ende bleibt die Durchführbarkeit einer digitalen Konsultation stets im ärztlichen Ermessen liegen. Sollte während des Videokontakts deutlich werden, dass eine abschließende Diagnose oder eine sichere Behandlung aus der Ferne nicht gewährleistet ist, ist der Abbruch der Videosprechstunde und die Einbestellung in die Praxis wahrscheinlich weiter zwingend erforderlich. Die medizinische Sicherheit muss hierbei stets Vorrang vor organisatorischer Bequemlichkeit haben, um berufsrechtliche und/oder gesundheitliche Konsequenzen zu vermeiden.

Ablauf und technische Anforderungen

Der technische Ablauf einer Videosprechstunde ist für den Praxisalltag bewusst niederschwellig gestaltet: In der Regel buchen Patienten vorab einen Termin und erhalten in der Regel einen verschlüsselten Zugangslink. Die Teilnahme erfolgt unkompliziert über einen gängigen Webbrowser, sodass auf Patientenseite meist keine spezielle Software-Installation erforderlich ist.

Um die Qualität und den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten, gelten für die digitale Beratung dieselben hohen Standards wie für das Gespräch vor Ort. Die Videosprechstunde sollte daher in einer ruhigen, störungsfreien Umgebung stattfinden, die soweit möglich absolute Vertraulichkeit garantiert. So soll sichergestellt werden, dass der geschützte Raum der Praxis auch im digitalen Raum eins zu eins erhalten bleibt.

Sicherheit und Datenschutz an erster Stelle

Wenn wir über digitale Behandlungen sprechen, ist der Datenschutz weit mehr als eine formale Hürde – er ist eher die Grundvoraussetzung für das Patientenvertrauen. Rechtlich gesehen ist die Wahl des Videodienstanbieters hier einer der entscheidenden Hebel. Es darf nur Software zum Einsatz kommen, die zertifiziert ist und die technischen Vorgaben der Anlage 31b zum BMV-Ä lückenlos erfüllt. Nur so wird durch eine echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sichergestellt, dass die hochsensiblen Gesprächsinhalte unter der ärztlichen Schweigepflicht bleiben und für Dritte nicht einsehbar sind.

In der Beratung weisen wir zudem immer wieder auf ein striktes Verbot hin: Gemäß dem Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) ist jede Form der Aufzeichnung des Gesprächs untersagt. Um hier rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen, gehört es zur Routine, die Patienten bereits vor dem ersten digitalen Termin umfassend über diese datenschutzrechtlichen Aspekte zu informieren und diese Aufklärung entsprechend zu dokumentieren.

Diese Fachrichtungen und Berufsgruppen können Video-Termine anbieten

In Deutschland bieten viele niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten Videosprechstunden als Kassenleistung an: 

  • Hausärzte und Fachärzte: Ob Hausarzt, Dermatologe oder Internist – die meisten niedergelassenen Mediziner nutzen Video-Calls heute schon oft ganz selbstverständlich. Das eignet sich hervorragend für kurze Beratungen, das Besprechen von Befunden oder um zu klären, wie eine Behandlung anschlägt.
  • Psychotherapeuten: Psychotherapeuten können in der Videosprechstunde schnell alle Leistungen der Psychotherapie-Richtlinie anbieten, solange aus therapeutischer Sicht nichts dagegen spricht.
  • Zahnärzte: Auch in der Zahnmedizin sind beratende Termine oder die Begutachtung von Heil- und Kostenplänen per Smartphone oder PC eventuell sinnvoll und möglich.
  • Heilberufliche Fachkräfte wie Physiotherapeuten, Ernährungsberater, Ergotherapeuten sowie Therapeuten für Stimme, Sprache, Sprechen und Schlucken (Logopädie) haben die Möglichkeit, ausgewählte Behandlungen ggf. auch per Video durchzuführen. Auch Hebammen nutzen ggf. diesen Weg häufig für die Geburtsvorbereitung oder die Wochenbettberatung.

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Wichtige Ausnahmen

Blutdruckmessgerät für medizinische Untersuchung

Nicht alle Fachrichtungen können Videosprechstunden anbieten. Ausgenommen sind primär Fachbereiche, die per Definition keinen direkten Patientenkontakt vorsehen oder zwingend auf physische Apparate vor Ort angewiesen sind. 

Einschränkungen bestehen für:

  • Laborärzte
  • Nuklearmediziner
  • Pathologen
  • Radiologen

In der digitalen Beratung können Ärzte Diagnosen stellen, Rezepte und Dokumente verwalten sowie eine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ausstellen, sofern die klinischen Beschwerden dies ohne physische Untersuchung zulassen. Bei neuen Patienten kann zur Identifikation das Vorzeigen der elektronischen Gesundheitskarte in die Kamera verlangt werden.

Abrechnung im GKV-System 

Die digitale Beratung ist mittlerweile wohl auch als reguläre Kassenleistung fest im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) verankert. Die Abrechnung erfolgt in der Regel für die Praxis unbürokratisch über die jeweiligen Quartalspauschalen und spezifische Zuschläge. Ein entscheidender Vorteil für die Praxisorganisation liegt im Entfall von Überweisungserfordernissen für reine Videokontakte, sofern die Identität des Versicherten – beispielsweise durch den Abgleich der elektronischen Gesundheitskarte im Rahmen des Video-Calls – zweifelsfrei festgestellt wurde.

Auch im privatärztlichen Sektor ist die Erstattungsfähigkeit digitaler Leistungen durch die PKV und Beihilfestellen ggf. gesichert. Die Leistungsabrechnung erfolgt in der Regel analog zu einer persönlichen Konsultation in der Betriebsstätte. 

Vermeidung von Haftungs- und Regressfallen 

Ein kritischer Punkt in der anwaltlichen Prüfung ist die Einhaltung des Verbots unzulässiger Zusatzgebühren. Solange die Praxis einen zertifizierten Videodienstanbieter nutzt, ist die Erhebung von zusätzlichen Servicepauschalen gegenüber dem Patienten rechtlich kritisch zu bewerten. Hier gilt ein klares Prinzip: Die Online-Sprechstunde muss wohl finanziell exakt so behandelt werden wie der physische Besuch in Ihren Praxisräumen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Abrechnung (BMV-Ä)

Seit dem 1. April 2025 gelten neue Regelungen im Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä). Ärzte und Psychotherapeuten können nun wohl schon bis zu 50 Prozent ihrer Patientinnen und Patienten pro Quartal ausschließlich per Videosprechstunde behandeln. Diese Regelung ist unabhängig davon, ob die Personen der Praxis bereits bekannt sind.

Die Abrechnung erfolgt ggf. über spezifische Kennziffern wie:

  • Pseudo-GOP 88220: Diese wird in der Regel genutzt, wenn im gesamten Quartal ausschließlich ein Kontakt per Video stattfand und kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt in der Praxis erfolgte.
  • Technikzuschlag: Ab dem 1. Juli 2025 wurde die maximale Punktzahl für den Technikzuschlag unseres Wissens nach wohl auf 700 Punkte reduziert. Dies bedeutet, dass wahrscheinlich die maximale Pauschale bereits bei etwa 18 durchgeführten Videosprechstunden im Quartal erreicht sein wird.

Rechtlicher Anspruch und Verfügbarkeit

Ein genereller rechtlicher Anspruch auf eine Videosprechstunde besteht für Patientinnen und Patienten derzeit nicht. Die Entscheidung, ob dieser digitale Service angeboten wird, obliegt dem Ermessen der jeweiligen Praxis und hängt von den personellen sowie technischen Kapazitäten ab. Aufgrund der steigenden Nachfrage und der optimierten gesetzlichen Rahmenbedingungen im BMV-Ä ist jedoch zu beobachten, dass immer mehr Ärztinnen und Ärzte die Online-Beratung als wahrscheinlich festen Standard in ihr Portfolio aufnehmen, um die Erreichbarkeit zu verbessern.

Barrieren und kritische Betrachtung

Anatomisches Herzmodell für medizinische Darstellung

Trotz der zahlreichen Vorteile ergeben sich in der praktischen Umsetzung wesentliche Hürden. Vor allem digitale Barrieren stellen für bestimmte Bevölkerungsgruppen eine Herausforderung dar. Gerade ältere Generationen haben oft eine große Hemmschwelle gegenüber neuer Technik oder besitzen schlicht kein passendes Smartphone. Ohne einfache Hilfestellungen laufen ausgerechnet die Menschen, die medizinisch oft am dringendsten auf Unterstützung angewiesen sind, Gefahr, den Anschluss zu verlieren.

Wahrung der empathischen Ebene und nonverbalen Diagnostik 

Aus berufsrechtlicher Sicht ist zu beachten, dass die soziale Interaktion und das Vertrauensverhältnis im virtuellen Raum veränderten Bedingungen unterliegen. Die eingeschränkte Wahrnehmung nonverbaler Signale – wie Mimik oder Körperhaltung – kann die diagnostische Einschätzung erschweren. Wir raten Ärzten daher, die Grenzen der Fernbehandlung engmaschig zu prüfen und im Zweifelsfall stets die persönliche Konsultation vor Ort vorzuziehen, um die empathische Tiefe und diagnostische Sicherheit der Behandlung zu gewährleisten.

Technische Verfügbarkeit und Haftungsaspekte

Die Qualität der medizinischen Versorgung per Video steht und fällt mit der technischen Infrastruktur. Instabile Leitungen, pixelige Bildübertragungen oder Systemabbrüche können in kritischen Momenten zu einer diagnostischen Unklarheit führen. Erkennt ein Arzt aufgrund mangelhafter Bildqualität beispielsweise eine klinisch relevante Hautveränderung oder eine neurologische Reaktion nicht korrekt, kann dies eventuell als Behandlungsfehler gewertet werden. Zudem ergeben sich Haftungsrisiken aus der Schutz- und Fürsorgepflicht, insbesondere wenn Verbindungen während krisenhafter psychotherapeutischer Gespräche abbrechen und der Arzt seiner Interventionspflicht nicht mehr nachkommen kann. Eine stabile Breitbandverbindung sowie die Nutzung zertifizierter, ausfallsicherer Systeme sind daher das „A und O“.

Letztlich zeigt uns das: Die Videosprechstunde ist wahrscheinlich in vielen Fällen ein hervorragendes Werkzeug und eine enorme Entlastung für den Alltag sein kann, aber sie kann und wird das persönliche Gespräch von Mensch zu Mensch in der Praxis niemals ganz ersetzen.

Fazit

Die Videosprechstunde ist weit mehr als ein bloßer Service; sie ist eine zeitgemäße Antwort auf die Anforderungen einer vernetzten Gesellschaft und eines modernen Gesundheitssystems in Deutschland. Durch die Anpassungen im BMV-Ä ist der Zugang zu medizinischer Hilfe unserer Ansicht nach so niederschwellig wie nie zuvor.

Natürlich bleibt das persönliche Gespräch von Mensch zu Mensch in der Praxis unersetzlich – vor allem, wenn es um tiefgehendes Vertrauen oder eine körperliche Untersuchung geht. Doch überall dort, wo es im Alltag auf Schnelligkeit und unkomplizierte Lösungen ankommt, ist der digitale Arztbesuch eine enorme Erleichterung. Vorallem Patienten sparen Zeit und Wege, da die Anfahrtswege und Wartezeiten großteils entfallen.

Die strikte Einhaltung der DSK-Vorgaben sowie die daraus resultierende Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sind keine bürokratischen Hürden, sondern essenzielle Maßnahmen zur Haftungsminimierung. 

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Wir unterstützen Sie dabei, diese digitalen Prozesse soweit möglichst rechtssicher zu gestalten, damit Sie eine hochwertige medizinische Betreuung anbieten können, die rechtlich auf einem möglichst sicheren Fundament steht.

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Datenschutzbeauftragter Christoph Scholze
Fachanwalt für IT-Recht (Informationstechnologierecht)
Anwaltschaft ruht
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TÜV geprüfter Datenschutzbeauftragter (DSB)
IHK geprüfter Informationssicherheitsbeauftrager (ISB)
Lehrbeauftragter Dozent bei der Thüringer Verwaltungsschule (TVS)
Tel.: +49 611 89060871

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