Kostenlosen Ratgeber zur Verteidigung gegen
Abmahnung als 28 Seiten PDF-Dokument
Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
Der Aid24 Rechtsanwaltskanzlei liegt ein Schreiben der Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor, in dem diese im Auftrag der Aylo Premium Ltd. handeln soll.
Im vorliegenden Fall geht es um die unrechtmäßige Nutzung eines urheberrechtlich geschützten erotischen Films, der angeblich ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlicht wurde.
Konkret wird auf §§ 97 ff. UrhG verwiesen und gefordert, dass der urheberrechtlich geschützte Film, der ohne Zustimmung des Urhebers im Internet über die Tauschbörse Bittorrent veröffentlich und durch Downloads vervielfältigt wurde, unverzüglich entfernt wird.

Darüber hinaus wird die Vernichtung der im Besitz befindlichen Vervielfältigungsstücke gemäß § 98 Abs. 1 UrhG verlangt, sowie die Auskunft darüber, wem die Vervielfältigungsstücke übergeben wurden und welche Rechner mit der Tauschbörse verbunden sind oder die gesammte Datei des Films oder Teile der Datei heruntergeladen haben, gemäß § 101 Abs. 1 UrhG. Ferner wird ein Schadensersatz gemäß § 97 Abs. 2 UrhG (Lizenzanalogie), ein Aufwendungsersatz nach § 97a Abs. 3 UrhG sowie die Unterzeichnung einer beigefügten Unterlassungserklärung gefordert.
Der Schadensersatz in Höhe von 600,00 EUR wird nach der sogenannten Lizenzanalogie berechnet. Diese Berechnungsmethode dient dazu, nachträglich den Betrag festzulegen, der angefallen wäre, wenn für die Nutzung des urheberrechtlich geschützten Werkes eine ordnungsgemäße Lizenz erworben worden wäre.
Die Aufwendungen sollen im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit 453,87 EUR beziffert werden. Hinzu kommen eine Ermittlungspauschale in Höhe von 148,75 EUR sowie Kosten für das Auskunftsverfahren, die sich auf 569,75 EUR belaufen sollen. Unter Berücksichtigung dieser Positionen würden sich die Gesamtkosten auf 1.772,37 EUR belaufen.
Darüber hinaus wird in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass durch die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung eine gerichtliche Geltendmachung vermieden werden könne.
Eine Frist zur Erfüllung der genannten Forderungen wird in solchen Fällen regelmäßig gesetzt, um weiteren rechtlichen Schritten vorzubeugen.
Urheber bzw. Rechteinhaber von Filmwerken werden gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG urheberrechtlich geschützt. Im vorliegenden Fall wird dem Mandanten vorgeworfen, den Film rechtswidrig vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben und damit gegen §§ 94 ff. UrhG sowie § 19a UrhG verstoßen zu haben.
Nach der gesetzlichen Grundlage ist auch die aktuelle Rechtsprechung zu Urheberrechtsverletzungen zu berücksichtigen, da gerichtliche Entscheidungen und Urteilsbegründungen maßgeblich die Bewertung solcher Fälle beeinflussen.
Bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Urheberrechtsverletzung kann gemäß § 97 Abs. 2 Satz 1 UrhG der Verletzer zum Schadensersatz verpflichtet sein.
Die Höhe des Schadens kann nach den Grundsätzen der angemessenen Lizenzgebühr bemessen werden. Zusätzlich kann nach § 97 Abs. 2 S. 2 UrhG auch der entgangene Gewinn des Rechteinhabers berücksichtigt werden.
Darüber hinaus können die Kosten für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen gemäß § 97a Abs. 3 UrhG ersetzt verlangt werden.

Zudem können auch Aufwendungen für die Ermittlung der Rechtsverletzung, einschließlich des Auskunftsverfahrens gegenüber dem Internet-Provider, geltend gemacht werden, um festzustellen, welche IP-Adressen auf das Filmwerk zugegriffen und es heruntergeladen haben.
Solche Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen sind keine Seltenheit. Sie beruhen häufig auf dem Vorwurf der unerlaubten Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Film- oder Bildmaterial, das von den Mandanten erstellt oder vertrieben wurde.
Voreilige Schlüsse oder überstürzte Reaktionen auf derartige Forderungen sind nicht ratsam. Insbesondere sollte man weder die geforderte Zahlung leisten noch die Ansprüche ohne Prüfung akzeptieren.
Ebenso ist es nicht empfehlenswert, sich unmittelbar und ohne rechtliche Beratung an die Gegenseite oder deren Rechtsanwälte zu wenden.
Unüberlegte Aussagen oder Handlungen können erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Besonders riskant ist es, die einer Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige anwaltliche Prüfung oder Anpassung zu unterzeichnen.
Jeder Fall ist individuell zu bewerten und erfordert eine zielgerichtete, rechtliche Einzelfallprüfung durch einen spezialisierten Anwalt.
Ein erfahrener Anwalt für Urheberrecht kann in solchen Fällen wirklich helfen: Er schaut sich die Abmahnung ganz genau an, plant die nächsten Schritte und unterstützt dabei, die Situation bestmöglich zu klären.
Jeder Fall ist anders und hat seine eigenen Besonderheiten, weshalb eine individuelle Prüfung durch Experten wichtig ist.
Am Anfang steht immer die Frage, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und ob die verlangte Summe angemessen ist – oft wird bei der Schadenshöhe nämlich mehr verlangt, als eigentlich gerechtfertigt wäre.
Gerade im Urheberrecht kann eine gezielte rechtliche Beratung und Begleitung die eigene Position erheblich stärken und helfen, folgenschwere Fehler zu vermeiden, die später kostspielige Konsequenzen nach sich ziehen könnten.
Die Situation verdeutlicht die komplexen rechtlichen Herausforderungen im Bereich des Urheberrechts. Der rechtliche Rahmen spielt eine entscheidende Rolle bei der Bewertung und dem Umgang mit Abmahnungen. Als auf das Urheberrecht spezialisierte Kanzlei wissen wir, dass derartige Abmahnungen stets einer präzisen rechtlichen Bewertung bedürfen.
Aktuell beobachten wir eine regelrechte Abmahnwelle im Bereich Filesharing und Social Media, die viele Nutzer betrifft und für erhebliche rechtliche Unsicherheit sorgt. Die Verteidigung gegen Filesharings-Abmahnungen stellt Betroffene oft vor besondere Herausforderungen, da technische Nachweise und rechtliche Argumente sorgfältig geprüft werden müssen.
Auf der Homepage unserer Kanzlei finden Sie umfassende Informationen zu solchen rechtlichen Fragestellungen, die für viele Mandanten von besonderem Interesse sind.

Spezialisierte Kanzleien verfolgen systematisch Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Musiknutzung auf Social Media Plattformen wie TikTok und Instagram und gehen dabei strategisch und mit großer Erfahrung vor.
Wie in einem Kochclub, wo jede Rezeptur sorgfältig ausgewählt und mit viel Liebe zum Detail zubereitet wird, entwickeln wir auch unsere juristischen Strategien mit großer Sorgfalt und langjähriger Erfahrung.
Genau wie beim Kochen, bei dem jedes Gericht seine eigenen Zutaten und Techniken braucht, gehen wir auch jeden Rechtsfall individuell an und passen die Strategie genau an die jeweilige Situation an.
Solche Herausforderungen brauchen eine präzise sachliche und professionelle Beratung.
Auch wenn Urheberrechtsprobleme oft kompliziert sind ist es wichtig ruhig zu bleiben und die Sache sorgfältig zu bedenken.
Juristische Konflikte machen meist keinen Spaß deshalb unterstützt die AID24 Rechtsanwaltskanzlei kompetent bei solchen Fällen.
Wir sehen uns als Feuerwehr im Internet und lösen die schwierigen Fälle mit kühlem Kopf und klarer Rechtsexpertise.




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