Kostenlosen Ratgeber zur Verteidigung gegen
Abmahnung als 28 Seiten PDF-Dokument
Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
Es liegt ein Schreiben der Siemens Industry Software GmbH („SISW“) vor, hiernach sei eine illegal erworbene Software auf einem Rechner innerhalb der angeschriebenen Organisation installiert worden, was die SISW identifiziert habe. Die SISW sammelt systematisch technische Daten wie zu Zugriffen, Hostnamen und E-Mail-Domains, um unlizenzierte Nutzung zu identifizieren und den jeweiligen Unternehmen zuzuordnen.
Die SISW macht das Unternehmen darauf aufmerksam, dass bereits der Besitz von nicht lizensierten Softwareprodukten als Verstoß gegen das Recht gelte und eine Straftat sei. Weiter zieht die SISW vor, diese Angelegenheit aussergerichtlich und auf nicht öffentlichem Weg mit dem betroffenen Unternehmen zu klären. Die SISW nimmt häufig zunächst in einem kooperativen Ton Kontakt auf, um Unternehmen zur Löschung unlizenzierter Software zu bewegen.

Es wird der Wert der angeblichen Raubkopie festgestellt, woraus sich der Anspruch auf Schadensersatz der Siemens Industry Software GmbH (SISW) ergäbe. Die Forderungen sollten jedoch stets durch einen Anwalt überprüft werden. Die SISW kann verschiedene Ansprüche geltend machen, darunter Unterlassungsforderungen, Auskunftsansprüche und Schadensersatzforderungen. Statt diese auf gerichtlichem Weg zu verfolgen, bietet das Softwareunternehmen dem betroffenen Unternehmen an, das Recht zur Nutzung der Softwareproduktes, eine Nachlizenzierung, käuflich zu erwerben.
Der kommerzielle Verkaufspreis errechnet sich aus der Lizenz, also der Wert der Software und Pflege und Support zzgl. evtl. anfallende Steuern. Die Kosten (Beträge) für die Nachlizenzierung setzen sich in der Regel aus dem regulären Kaufpreis sowie Gebühren für zwölf Monate Support zusammen.
Die kommerzielle Abwicklung soll über einen geeigneten Siemens-Vertriebsweg stattfinden. Die kommerzielle Abwicklung erfolgt über den Vertrieb der SISW. Die SISW kann als Rechteinhaber Dritten ein ausschließliches oder einfaches Nutzungsrecht einräumen. Dadurch wird die rechtmäßige Verwendung der Software geregelt.
Es wird eine Frist gesetzt bis zu welchem Zeitpunkt das Angebot der SISW für das angeschriebene Unternehmen bestehen bleibt und ein Kontakt ermöglicht, falls Rückfragen des Unternehmens bestehen sollten. Die SISW fordert das Unternehmen auf, die unlizenzierte Siemens Software zu löschen und dies innerhalb einer gesetzten Frist zu bestätigen. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen sind häufig spezialisierte Kanzleien involviert.
Moderne Unternhemen sind heute auf eine leistungsfähige IT-Infrastruktur angewiesen, damit alles läuft. Gerade in der Produktentwicklung und Konstruktion sind starke Technologien wichtig. Sie sorgen für effiziente Arbeitsabläufe. Die Siemens Industry Software GmbH gehört zum Siemens-Konzern. Sie setzt stark auf die Einbindung ihrer Software in die industrielle Produktion. Das gilt vor allem für den Bereich Luft- und Raumfahrt. Mit Siemens NX und den passenden Modulen im Product Lifecycle Management können Firmen ihre Entwicklungsprozesse besser lenken. Sie optimieren so komplizierte Zyklen. Eine genaue Verwaltung der Lizenzen ist dabei essenziell. Auch die Einhaltung der Urheberrechtsregeln hilft. So vermeiden Unternehmen rechtliche Probleme. Gleichzeitig schützen sie ihre Innovationsstärke auf lange Sicht.
Damit Ansprüche am Urheberrecht geltend gemacht werden können, muss das Werk im Sinne des § 2 UrhG vorliegen.
Eine Software kann ein urheberrechtlich geschütztes Werk in Form eines Computerprogramms gem. §2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG darstellen.

„Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme“
Bei einer Software mit Werkcharakter wird das Programm in einer Gestalt gem. §69a Abs. 1 UrhG geschützt.
Es braucht zuerst eine Lizenzvereinbarung nach § 31 UrhG., damit man eine Software rechtmäßig einsetzen kann.
Durch den Abschluss solcher Vereinbarung bekommt der Nutzer die entsprechenden Nutzungsrechte, genau wie es § 31 UrhG vorsieht.
Der Lizenzgeber kann diese Rechte entweder dauerhaft übertragen oder nur für eine bestimmte Frist.
Unter Nutzungsrechten gibt es einen Unterschied zwischen dem einfachen Recht und dem ausschließlichen. Beim einfachen Nutzungsrecht ist es möglich, es gleichzeitig mehreren Lizenznehmern zu geben. Das ausschließliche Nutzungsrecht hingegen wird nur an einen einzigen Lizenznehmer vergeben.
Wenn jemand eine Software ohne Erlaubnis des Rechteinhabers benutzt, kopiert oder verteilt, kann das ernste Konsequenzen nach sich ziehen. Besonders das Unterlassungsrecht kommt da ins Spiel.
Insbesondere die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach § 97 Abs. 2. UrhG kommen hierbei in Betracht.
Damit der Schadensersatz festgestellt werden kann, werden verschiedene Berechnungsmethoden genutzt.
Bei Verwendung des Werkes ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers, können dem Rechteinhaber Einnahmen

verloren gehen. Für eben diese muss der Verletzer aufkommen, um so den Schaden zu reduzieren.
Zum anderen kann der Schaden mittels einer Lizenzanalogie bestimmt werden. Mithilfe einer Lizenzanalogie kann der durch die unerlaubte Nutzung entstandener Schaden ausgeglichen werden.
Die Höhe des Schadensersatzes wird bei der Lizenzanalogie daran bemessen, welche Lizenzgebühren fällig gewesen wären. Dies steht im Einklang mit dem geltenden Recht.
Dies bedeutet nicht, dass ein Lizenzvertrag nachträglich abschlossen werden kann. Die Unterlassungsansprüche bleiben unberührt.
Das vorliegende Schreiben der Siemens Industry Software GmbH wegen unlizenzierter Nutzung der 3D Modellierung Software NX-12 ist keine klassische Abmahnung einer Kanzlei, zwar wird die Beseitigung der Urheberrechtsverletzung gefordert und die Höhe des Schadens konkret benannt, aber nicht zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
Von der SISW wird nach unserer Ansicht eine einvernehmliche Einigung bevorzugt und eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden. Die Vorwürfe aus dem Brief müssen genau geprüft werden.

Man sollte auch nachhaken, ob eventuelle zukünftige Lizenzkosten fair sind. Oder ob der geforderte Schadensersatz in angemessener Höhe liegt.
Wenn Unternehmen Siemens-Software ohne Lizenz nutzen, laufen sie ein großes Risiko auf rechtlicher und finanzieller Ebene. Jede Firma hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass alle Lizenzen eingehalten werden. Firmen tun gut daran, ihre Software regelmäßig zu checken. Sie sollten Mitarbeiter schulen und bei Problemen schnell Experten hinzuziehen. Es lohnt sich immer, in richtige Lizenzen und gute Rechtsberatung zu investieren. Das kommt billiger als später Urheberrechtsstreitigkeiten zu klären. Wer schon mal mit solchen Anschuldigungen zu tun hatte, der nutzt das als Chance. Um die ganze IT-Compliance noch mal gründlich zu prüfen.
Die Feststellunng einer möglichen Verletzung erfordert einne sorgfältige juristische Prüfung. In solchen Fällen ist es essenziell, einen Anwalt mit IT-Rechtserfahrung einzuschalten. Der kann helfen, eine vernünftige und günstige Lösung zu finden. Wir bieten unseren Mandanten eine unverbindliche Ersteinschätzung. Damit klären wir die nächsten Schritte und bauen eine passende Strategie auf. Nach der Kontaktaufnahme erfolgt zunächst eine gründliche Analyse des Sachverhalts. Der Fokus liegt darauf, die rechtliche Situation realistisch einzuschätzen und die möglichen Folgen transparent darzulegen. Als erfahrener Rechtsanwalt im IT-Recht begleiten ich Sie durch den gesamten Prozess.
Die Siemens Industry Software GmbH (SISW Software) verfolgt konsequent die unerlaubte Nutzung ihrer Produkte. Eine Urheberrechtsverletzung liegt vor, wenn Software wie Siemens NX 12 oder Siemens Solid Edge ohne entsprechende Lizenzierung verwendet wird. Das Urheberrecht schützt dabei das geistige Eigentum der Firma.
Typischerweise beginnt der Prozess mit einem formellen Schreiben der Siemens Industry Software GmbH, oft per email an die Emaildomain des betroffenen Unternehmens. Solche Kontaktaufnahmen sind der erste Schritt im Vorgehen von SISW bei vermuteten Rechtsverstößen. In diesen Schreiben wird der Vorwurf der unlizenzierter Nutzung der Software wie z.B. NX so präzise wie möglich dargelegt.
Statt gerichtlicher Auseinandersetzungen bietet die Siemens Industry Software GmbH SISW häufig die Option eines kommerziellen Handels in Form einer Nachlizenzierung an. Hierbei können die betroffenen Produkte legal erworben werden, wobei die Lizenzbedingungen des Computerprogramms vollständig akzeptiert werden müssen.
Nach Erhalt solcher Emails ist schnelles Handeln geboten. Die Aufgabe besteht darin, innerhalb der gesetzten Fristen zu reagieren. Sämtliche Informationen sollten sorgfältig geprüft werden, um angemessen auf die Situation reagieren zu können.
Für betroffene Unternehmen empfiehlt sich eine professionelle Beratung.
Die Aid24 Rechtsanwaltskanzlei hat umfangreiche Erfahrung wie sich auch aus diesem Beitrag ergibt zum Thema Softwarelizenzen im IT-Recht und kann durch einen Anwalt bei der Bewertung des Falls helfen.
Präventionsstrategien umfassen regelmäßige Softwareaudits und die strikte Einhaltung der Lizenzbedingung für alle genutzten Programme. Nur mit entsprechender Dokumentation kann nachgewiesen werden, dass z.B. die Software NX 12 rechtmäßig genutzt wird.
Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei bietet eine kostenlose Ersteinschätzung und prüft Ihr Angebot
Weitere Software:
Simcenter Amesim
Simcenter Star-CCM+
Simcenter Femap
Simcenter FLOEFD
PartQuest Explore
Tecnomatics Plant Simulation
Mendix
PADS Professional



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