Datenbankherstellerrecht
Das Datenbankherstellerrecht ist ein spezielles Schutzrecht, das die Investitionen in die Erstellung und Pflege von Datenbanken absichert. Dieses Recht geht auf die europäische 96/9/EG zurück und wurde in Deutschland am 1. Januar 1998 durch das Informationsgesetz und Kommunikationsdienstgesetz in nationales Recht integriert.
Schutzzwecke:
Ziel des Datenbankherstellerrechts ist es, Investitionen in Datenbanken zu schützen und Anreize für deren Erstellung zu schaffen. Im digitalen Zeitalter ist dieses Schutzbedürfnis besonders hoch. Die Daten konnten schnell und leicht kopiert werden. Das Datenbankherstellerrecht verhindert, dass Wettbewerber ohne eigenen Aufwand von fremden Investitionen profitieren können. Dies wird gewährleistet, indem sie Datenbanken oder wesentliche Teile davon unrechtmäßig übernehmen. Der Ansatz soll dadurch zur Sammlung, Überprüfung und Präsentation von Daten gefördert werden.
Schutzvoraussetzungen:
Das Datenbankherstellerrecht entsteht, wenn eine Datenbank vorliegt. Ihre wesentlichen Investitionen beruhen auf Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung. Eine Datenbank im Sinne des Gesetzes ist eine Summe von Werken, Daten oder anderen eigenständigen Elementen, die wiederum systematisch angeordnet und einzeln verfügbar sind, sei es elektronisch oder auf andere Weise.
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