E-Commerce
Definition:
Es bezieht sich auf den Kauf und Verkauf von Waren über das Internet oder andere Formen der Datenfernübertragung. Erste Ansätze entstanden mit Online-Portalen (wie CompuServe), während sich moderne Online-Marktplätze und Webshops erst später entwickelten. Kaufanträge und deren Abwicklung erfolgen meist beim E-Commerce automatisiert.
Funktion im Marketing:
E-Commerce hat den Marketing-Mix revolutioniert, insbesondere die Distribution. Die wichtigsten Vorteile gegenüber traditionellen Vertriebskanälen sind:
- Hohe Flexibilität für Anbieter bei der Gestaltung ihres Verkaufsangebots
- Nutzung mehrerer Verkaufskanäle, wie Online-Marktplätze oder Webshops
- Reduzierung der Transaktionskosten, beispielsweise durch den Wegfall von Reisekosten oder Telefonkosten.
Rechtsfrage (Deutschland):
Im deutschen Recht wird der elektronische Handel in den §§ 312b ff. BGB geregelt, da E-Commerce als Fernabsatzgeschäft gilt. Käufer tätigen ihre Geschäfte außerhalb physischer Geschäftsräume und nutzen Fernkommunikationsmittel wie E-Mails oder Online-Formulare.
Online-Händler müssen laut § 312j Abs. 1 BGB auf ihrer Website klar eingeben:
- Lieferbeschränkungen
- Akzeptierte Zahlungsmittel
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