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Das Einheitliche Patent, auch als EU-Patent oder Europäisches Einheitspatent bekannt, ist ein rechtliches Konzept, das einem Patentanmelder einen einfachen und kosteneffizienten Weg anbietet, um sein Patent und den damit einhergehenden Schutz in mehreren EU-Ländern zu erlangen.
Unter dem Einheitlichen Patent können Erfinder ihr Patent ein einziges Mal einreichen bzw. anmelden und erhalten automatisch den Schutz in unterschiedlichsten EU Mitgliedstaaten. Dafür muss allerdings erst das Europäische Patentamt (EPA) zustimmen.
Nach der Erstellung wird dieses Patent in den gewählten Mitgliedsländern als einziges Recht behandelt. Das heißt dass es durch eine zentrale juristische Entscheidung aufrechterhalten oder widerrufen werden kann, was die Verwaltung und Durchsetzung von Patenten deutlich vereinfacht.
Außerdem ist wichtig das für das einheitliche Patentsystem ein einheitliches Patentgericht geschaffen wurde, das für die Streitigkeiten im Zusammenhang mit einheitlichen patenten zuständig ist.



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