Folgerecht (§ 26 UrhG)
Der Begriff "Folgerecht" bezeichnet eine Regelung im Urheberrecht, welche die Künstler schützt, indem es die Vergütung für den Weiterverkauf ihrer Werke beachtet. Nach dieser Regelung haben bildende Künstler ein Recht auf eine Vergütung beim Weiterverkauf ihrer Werke.
Folgende Elemente des Folgerechts tragen eine wesentliche Bedeutung:
- Anwendungsbereich: Wenn der Verkauf des Werks durch einen Kunsthändler, Auktionshaus oder eine andere Person erfolgt, die berufsmäßig mit dem Verkauf von Kunstwerken handelt, ist das Folgerecht geltend.
- Für wen gilt das Folgerecht?
- Das Folgerecht besitzen bildende Künstler, Staatsangehörige eines EU Mitgliedstaates sowie eines Vertragsstaates über den EWR.
- Vergütung: Die Höhe der Vergütung hängt vom Verkaufspreis ab.
Identische Regelungen sind auch in anderen Ländern zu finden. Sie enthalten aber jedoch jegliche Verschiedenheiten.
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