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Definition:
Gemeinfreiheit bezieht sich auf den Status geistiger Schöpfungen, an denen keine Immaterialgüterrechte bestehen. Sie ermöglichen die freie Nutzung solcher Werke durch jedermann ohne Genehmigung oder Zahlungsverpflichtung. Die anglo-amerikanische Public Domain ist zwar ähnlich, aber nicht identisch mit der europäischen Gemeinfreiheit. Die Bestimmung der Gemeinfreiheit richtet sich stets nach dem jeweiligen nationalen Recht gemäß dem Schutzlandprinzip.
Struktur:
Gemeinfreiheit ist die Grundnorm aller Wissens und aller geistigen Schöpfungen. Ihre wesentlichen Merkmale sind:
In der Gemeinfreiheit wirken verschiedene Bereiche zusammen:
Gemeinfreiheit fördert Kreativität und Wachstum durch offene Wettbewerbe.



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