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Man unterscheidet im deutschen Handelsrecht zwischen “Istkaufmann” und “Kannkaufmann”. Ein Kannkaufmann ist eine Person, welche die Voraussetzungen und bestimmte Kriterien erfüllt, um an der Führung eines Handelsgewerbes teilzunehmen zu können, jedoch nicht dazu verpflichtet ist. Ein Kannkaufmann kann auch als Vor-Stufe eines Kaufmanns gesehen werden, da das Kannkaufmann im Normalfall ein Handelsgewerbe betreiben könnte, dennoch aber nicht alle gesetzlichen-Kriterien erfüllt, um als Kaufmann gesehen zu werden. Der Kannkaufmann muss dennoch gewisse Rechte und Pflichten erfüllt haben, um laut dem Handels-Gesetzbuch sich als Kannkaufmann zu deklarieren.
Bei Istkaufmann ist der Unterschied zu einem Kann-kaufmann, dass dieser aufgrund der Grüße und des Umfangs des Unternehmens, dass diese sich als solch einen Status im Handelsregister eintragen müssen, somit werden diese als Kaufleute rechtlich-deklariert. Während-dessen kann der Kannkaufmann eine freiwillige Eintragung dieses Statuses oder Rechtlichen-Form beantragen und diese dann im Handelsregister seines Unternehmens hinzufügen.
Man kann den Status des Kannkaufmannes in zwei Fällen verlieren, im ersten Fall wird das Handelsgewerbe aufgegeben, somit sind jegliche Einträge im Handelsregister erloschen, oder die zweite Option ist, dass eine Person keine Voraussetzungen eines Kannkaufmannes erfüllt.



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