Kostenlosen Ratgeber zur Verteidigung gegen 
Abmahnung als 28 Seiten PDF-Dokument

Kleine Münze

Kleine Münze bezeichnet im deutschen Urheberrecht der Werke, die sich an dem untersten Grenzen des urheberrechtlichen Schutzes befinden. Diese Werke erfüllen die Anforderung des urheberrechtlichen Werkbegriffs. Sie verfügen jedoch nur über eine geringe schöpferische Ausdruckskraft, auch als geringe Werkhöhe bezeichnet. Trotz ihrer geringen Gestaltungshöhe sind sie, mit Ausnahme von Gebrauchsgrafiken und angewandter Kunst, grundsätzlich schutzwürdig.

Grundsatz: 

Die kleine Münze maskiert die Grenze der geraden noch urheberrechtlichen geschützten Werke. Diese Werke gelten trotz ihrer geringen Schöpfungshöhe als urheberrechtlich geschützt. Der Begriff wird häufig mit der Aussage beschrieben: “Auch die kleine Münze ist eben noch Münze.” Die Schutzwürdigkeit hängt vom Maß des individuellen, schöpferischen Inhalts ab, wobei die Anordnungen je nach Werkart unterschiedlich ausfallen. Während im Bereich der Literatur höhere Maßstäbe angelegt werden, können im musikalischen Bereich auch einfachste Melodien wie Jingles schutzwürdig sein.

Geschichtlicher Hintergrund:

Der Begriff kleine Münze tauchte erstmal im Jahr 1878 im juristischen Kontext auf. Es war als Emil Steinbach das Bild einer Umprägung von Ideen in kleine Münze verwendete. Der Begriff wurde durch den Rechtswissenschaftler Alexander Elster in seinem Lehrbuch Gewerblicher Rechtsschutz 1921 geprägt und schnell fester Bestandteil der juristischen Fachsprache. Seit der Weimarer Republik wird anerkannt, dass ein geringer Grad individuellen Schaffens ausreicht, um Schutz zu begründen.

Weitere für Sie wahrscheinlich interessante Artikel

Abmahnung von Raffay & Fleck wegen einer Verletzung der Marke „medicott“

Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei
veröffentlicht am 24. Februar 2022 um 18:02
Eine Abmahnung von Raffay & Fleck: Inhalt des Abmahnschreibens Es liegt ein Abmahnschreiben der Patentanwaltskanzlei Raffay & Fleck vor, in welchem die Vertretung der Mattes & Ammann GmbH & Co.KG angezeigt wird. Dabei handelt es sich einen Hersteller textiler Meterware, der unter anderem auf

Urheber- und Medienrecht: Abmahnung der Kanzlei Sarwari wegen einer Urheberrechtsverletzung am Film „Junge Mädchen – Das erste Mal #8“

Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei
veröffentlicht am 10. September 2021 um 14:09
Inhalt der Abmahnung der Kanzlei Sarwari bei Filesharing Die Kanzlei Sarwari gibt in dem vorliegenden Schreiben an, im Auftrag der G&G Media Foto-Film GmbH zu handeln. Laut den Angaben in dem Schreiben sei die G&G Media Foto-Film GmbH Produzentin und Inhaberin der Urheberrechte an dem Film „Junge

Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung: Muster AV-Vertrag Vorlage und Vertrag-Generator als Alternative im Datenschutz, DSGVO oder CHDSG neu der Schweiz zu bearbeiten

Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei
veröffentlicht am 24. Januar 2023 um 22:01
Einführung in den AV-Vertrag Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) ist ein zentrales Element der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und spielt eine entscheidende Rolle beim Schutz personenbezogener Daten im Auftrag. Immer dann, wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten an einen externen
Rechtsanwalt Christoph Scholze
Fachanwalt für IT-Recht (Informationstechnologierecht)
Anwalt Urheberrecht Markenrecht AID24 Rechtsanwaltskanzlei
Logo Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main - Fortbildung Geprüft
Logo Qualität durch Fortbildung - Fortbildungszertifikat der Bundesanwaltskammer

TÜV geprüfter Datenschutzbeauftragter (DSB)
IHK geprüfter Informationssicherheitsbeauftrager (ISB)
Lehrbeauftragter Dozent bei der Thüringer Verwaltungsschule (TVS)
Tel.: +49 611 89060871

AID24 Rechtsanwaltskanzlei
in Erfurt, Wiesbaden und Frankfurt am Main