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Ein Kleinzitat bezieht sich auf das Zitieren von kleinteiligen Teilen eines Werks für ein eigenes Werk, soweit es sich um das Zitat-zwecks handelt. Die Rechtfertigung für das Kleinzitat kann durch die Existenz eines Ausnahmegesetzes in § 51 Nr. 2 des Urheberrechtsgesetz gegeben sein. Es ist besonders wichtig, dass das Kleinzitat sinnvoll in einem Zusammenhang mit dem eigenen Werk steht und nicht nur zur Illustration verwendet wird. Außerdem muss das zitierte-Werk bereits veröffentlicht sein. Die Quellenangabe darf nicht verändert oder verstümmelt werden. Ein Kleinzitat kann unterschiedliche Wirkungen beim Leser oder bei der Leserin verursachen.



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