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Das Kollisionsrecht umfasst rechtliche Normen, die festlegen, welche Rechtsordnung oder welche Rechtsnormen im Falle einer Normenkollision anzuwenden sind. Es dient jedoch nicht dessen Inhalt. Zur Lösung von Normenkollisionen wurden in der Rechtswissenschaft spezifische Kollisionsregeln entwickelt.
Kollisionsrechtliche Fragestellungen treten in verschiedenen Rechtsgebieten auf:
Das Internationale Privatrecht (IPR) ist eine zentrale Materie des Kollisionsrechts. Es regelt, welche nationale Rechtsordnung bei grenzüberschreitenden Privatrechtlichen Fällen anzuwenden ist. In den USA bezeichnet man diesen Bereich als Conflict of Laws. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist speziell auf internationale Warenkaufverträge zugeschnitten.
Bezieht sich auf die zeitliche Kollision von Rechtsordnungen, beispielsweise nach Gebietsänderung oder politischen Umbrüchen. Einführungsgesetze oder Übergangsvorschriften regeln die Fortgeltung bestehender Reglungen.
Betrifft konkurrierende Teilrechtsordnungen innerhalb eines Staates oder Staatenverbunds. Das Bundesrecht hat in Deutschland gemäß Art. 31 GG Vorrang vor Landesrecht. Historische Teilrechtsordnungen, wie die Höfeordnung oder altrechtliche Dienstbarkeiten, sind oft mit dem intertemporalen Rechtverknüpft.



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