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Die Markenschutzdauer ist die Schutzfrist der Marke, welche auf bestimmte Zeit einen rechtlichen Schutz genießt. In Deutschland beträgt dieser Zeitraum eine Dauer von ungefähr zehn Jahren und beginnt ab dem Tag der Anmeldung.
Die Schutzdauer endet somit genau am selben Tag, 10 Jahre später, beispielsweise, wenn man eine Marke am 17. Januar 2023 anmeldet, endet die Schutzdauer klarerweise am 17. Januar 2033. Nach Ablauf dieses Schutzes hat man jedoch die Möglichkeit den Schutz kostenpflichtig zu verlängern. Wie lange man den Schutz verlängern möchte, da hat es kein Limit was bedeutet das es Theoretisch möglich wäre den Schutz unendlich lange zu verlängern.
Dazu besteht eine weitere Möglichkeit, nämlich die Marke nur teilweise zu verlängern, das bedeutet, wenn man bspw. Mehrere verschiedene Waren anbietet, kann man den Schutz nur für ein paar ausgewählte Waren verlängern anstatt für alle Waren.Allerdings ist dazu eine Teil-löschung nötig, welche ist nach §47 MarkenG erst möglich nach Ablauf der Schutzdauer, allerdings können Teil-verzichtserklärungen nach §48 MarkenG sofort Umgesetzt werden. Der Unterschied zwischen Teil-löschung und Teil-verzichtserklärung ist, dass die Teil-verzichtserklärung eine Freiwillige Aktion ist und bei einer Teil-löschung wird die Marke aus dem Markenregister gelöscht, und dies geschieht in der Regel nach einem Förmlichen Verfahren und konnte deshalb schon immer durchgeführt werden. Die Verlängerungs-gebühr ist wieder innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Schutzdauer zu zahlen, und sollte die Marke immer noch so geschützt werden ist ebenfalls kein Verlängerungs-antrag notgedrungen. Wird keine Verlängerung gewollt wird, aus welchem Grund auch immer, wird die Marke automatisch gelöscht.



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