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Patenterteilung

Der Begriff “Patenterteilung” bezieht sich auf einen rechtlichen Prozess. Bei diesem Prozess gewährt der Staat einem Antragsteller das exklusive Recht, ein Produkt oder eine Erfindung nutzen zu können. Eine Patenterteilung ist jedoch zeitbegrenzt. In diesem Zeitraum darf sonst keiner das Patent ohne Erlaubnis des Inhabers verwenden.

Folgende Aspekte fasst der Prozess der Patenterteilung um:
 
  1. Das Patentantrag wird beim Patentamt eingereicht.
  2. Das Patentamt prüft das Patentantrag und stellt sicher, ob die Erfindung die Kriterien für Patentierbarkeit erfüllt.
  3. Schließlich wird das Patentantrag entweder genehmigt oder nicht. Eine wichtige Anmerkung ist, dass das Patent nicht automatisch weltweit geltend ist. Das heißt, dass man für unterschiedliche Gebiete auch unterschiedliche Patenterteilungen erteilt bekommen muss. In der Regel beträgt der Dauer eines Patents 20 Jahre.

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