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Schranke (Recht)

Schranke ist ein juristischer Begriff und wird in der Sprache verwendet, um eine Einschränkung von Rechten anzuzeigen. Im Verfassungsrecht gehörte der Begriff Schranke in der Grundrechtsdogmatik zum Berufsalltag. Das Schranke Recht ist für die wichtigsten Fälle des Grundrechts erforderlich und nach dem Wortlaut des Gesetzes voll gewährleistet. Das Gesetz muss dort seine Grenzen finden, wo es die Rechte anderer berührt, und so behält sich der Gesetzgeber in der sogenannten Verjährungsklausel häufig vor, den Geltungsbereich des Gesetzes soweit wie nötig einzuschränken. Und er muss auch immer an die ursprüngliche Rechtsgarantie denken, die bei Einschränkungen eine Barriere darstellt.

Es gibt drei Schränke:
  1. Rechtliche Hürde für die Buchung
  2. Direkte verfassungsrechtliche Barriere
  3. Verfassungsrechtliche Barriere

Rechtliche Schranke Eine Einschränkung von Rechten kann durch andere Gesetze oder Rechtsklauseln erfolgen Direkte verfassungsrechtliche Barriere – die Einschränkung des Rechtsschutzes ist mit eigenen verfassungsrechtlichen Beschränkungen verbunden Verfassungsschranke – eine Einschränkung eines Rechts ist bei Kollision mit anderen gleichberechtigten Verfassungsnormen möglich

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