Tauschbörse
Eine Tauschbörse ist eine Veranstaltung oder Plattform. Der Marktteilnehmer oder Dienstleistungen Güter durch einen Tauschvertrag austauschen. Der Austausch wird ohne den Einsatz von Geld ermöglicht, indem das Eigentum zwischen den Parteien übertragen wird.
Allgemeines:
Ein Tauschvertrag nach deutschem Recht unterliegt den Vorschriften des Kaufvertrags (§ 43 ff. BGN), da jede Vertragspartei das Eigentum an ihrem Tauschobjekt an die andere Partei überträgt. Der Austausch muss dabei Zug um Zug erfolgen. Der Unterschied zwischen Tauschbörsen und echten Börsen liegt daran, dass Tauschbörse die Tauschobjekte physisch oder virtuell präsentiert und direkt zwischen den Teilnehmer ausgetauscht werden. Börsenhandel allerdings ohne physische Anwesenheit der Handelsobjekte stattfinden.
Arten:
Es gibt zwei Hauptformen von Tauschbörsen:
- Öffentliche Präsenztauschbörsen: Diese finden physisch statt und ermöglichen den direkten Kontakt zwischen Tauschpartnern. Beispiele sind Umsonstläden, öffentliche Bücherschränke oder Tauschkreise. Tauschkreise fördern den Austausch ohne Geld und nutzen oft alternative Tauschwährungen, wie das Local Exchange Trading System (LETS) mit der Währung Green Dollar oder Plattformen wie Bambali mit Bambli-Talern Konzepte verbreuteten sich ende der 1990er Jahren wie Gib- und Nimm-Regale oder Freeboxes.
- Internet-Tauschbörsen: Diese sind Plattformen im Internet, auf denen Güter und Dienstleistungen virtuell präsentiert und ausgetauscht werden Beispiele sind Musikaustauschbörsen wie Nepster, Audio-galaxy, eDonkey2000 oder LimeWire. Diese Plattformen hatten oft große Teilnehmerzahlen, standen jedoch wegen Urheberrechtsverletzungen in der Kritik.
Hier finden anders als bei Präsenztauschbörsen kein direkter Austausch statt, sondern Tauschobjekte (beispielsweise MP3-Dateien) werden häufig kopiert und weitergegeben, ohne dass das Original aufgegeben wird.
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