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Ein Urheber ist eine Person, die etwas Neues geschaffen hat. Dies insbesondere in den jeweiligen Bereichen Literatur, Musik, bildende Kuns und Wissenschaft. Der Begriff bezeichnet allgemein jemanden der etwas schöpft, verursacht oder veranlasst, beispielsweise als Autor, Verfasser oder Initiator. Einschließlich einer natürlichen Person kann in Deutschland Urheber sein. Juristische Personen sind nach aktueller Gesetzeslage davon ausgeschlossen.
Ein Urheber ist eine natürliche Person, die durch ihre kurative Tätigkeit ein Werk erschaffen hat. Der Schutz des Urheberrechts gilt nur für Werke, die eine hinreichende Schöpfungshöhe erreichen. Ideenger oder bloße Initiatoren gelten nicht als Urheber, da die Idee selbst nicht geschützt ist. Das Uhreberrecht ist unveräußerlich und bleibt stets an die Person des Schöpfers gebunden. Falls der Fall eintritt, dass mehrere Personen ein Werk geschaffen haben, gelten sie gemäß § 8 UrhG als Miturheber.
Der Begriff Urheber hatte auch historische Bedeutung im Strafrecht. Der sogenannte Urheber des Verbrechens (auctor delicti) war die Person, die die Straftat in objektiver uns subjektiver Hinsicht vollständig erfüllte. Als Anstifter galt ein intellektueller Urheber, der eine Straftat plante, aber deren Ausführung anderen überließ.



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