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Urheberrecht

Das Urheberrecht bezieht sich auf das subjektive und absolute Recht eines Schöpfers auf den Schutz seines geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht. Es schützt sowohl persönliche als auch wirtschaftliche Interessen des Urhebers. Als objektives Recht umfasst es die Gesamtheit der Rechtsnormen, deren Rechtsnachfolgern und Dritten regeln. Reglungen zählen dazu über den Inhalt und Umfang des Rechts, dessen Übertragbarkeit sowie die Konsequenzen bei einer Rechtsverletzung.

Objekte des Urheberrechts:

Das Urheberrecht schützt Werke der Künstler in allen Rechtsordnungen. In der Gesetzgebung wurde zunächst Werke durch Aufzählungen definiert. Da jedoch immer wieder neue Werkformen entstehen, setzen sich allgemeine Definitionen in Kombination mit Listen geschützter Werke durch. Beispielsweise definiert das deutsche Urheberrecht geschützte Werke als “Werke der Literatur”, Wissenschaft und Kunst.

In eigenen Rechtsordnungen, insbesondere im angloamerikanischen Raum, ist eine körperliche Festlegung des Werkes erforderlich. Somit wird es urheberrechtlich geschützt. Diese muss dauerhaft oder stabil sein, wie es etwa der US-amerikanischen Copyright Act of 1978 vorschreibt.

Verletzung des Urheberrechts:

Urheberrechtsverletzungen unterliegen in vielen Ländern den allgemeinen zivilrechtlichen, strafrechtlichen und deliktsrechtlichen Vorschriften. Der einstweilige Rechtsschutz ist dabei besonders wichtig, um durch schnelles Handeln größere Schäden abzuwenden.

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