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Das Urheberrecht in der Schweiz ist ein Recht, welches Entwicklern, Künstlern oder jegliche andere Art von Innovativen Menschen eines Landes mit dem Ziel, eine neue Entwicklung oder geistiges Eigentum zu besitzen, zu schützen. Somit will man die kreative Arbeit der Erfinder ohne Limitierung gewährleisten, sodass diese geschützt werden können.
Dauer des Schutzes:
In der Schweiz hat das Urheberrecht eine Zeitspanne von 70 Jahren nach dem Tod des Erfindern. Nach dieser Zeitspanne wird das Werk vom Schutz aufgehoben und kann frei genutzt werden von anderen Erfindern.
Urheberrechtsinhaber:
Im Normalfall ist der Besitzer, sprich der Urheber des Werkes, die Person, welche das Werk erschaffen hat. Man kann dieses Eigentum auch an weitere Personen weitergeben, dies muss aber vom Erfinder aus weitergetragen werden.
Urheberrechtsverletzungen:
Bei einer Urheberrechtsverletzung kann es je nach Umfang und Ausmaß des Schadens zu Schadenersatzforderungen oder gerichtlichen Anordnung führen. Somit werden die geistigen Eigentümer von solchen Werken geschützt.



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