Verlag
Definition: Ein Verlag ist nichts anderes als ein Medienunternehmen. Sie spezialisieren sich auf den Erwerb des Vertragsrechts und die Verbreitung von Werken aus Kunst, Literatur, Musik, Unterhaltung und Wissenschaft. Die Werke stammen von ihren Urhebern und werden durch Verlage in Medienprodukte oder Informationsgüter umgewandelt. Verlage agieren in der Medienwirtschaft als Vermittler zwischen Urheber und Konsumenten.
Aufgaben: Die Aufgaben eines Verlags umfassen verschiedene Stufen der Verbreitung von Medienprodukten:
- Verlagsherstellung: Damit sind die Vorbereitung des Drucks oder der Vervielfältigung eines Werks gemeint.
- Finanzierung: Der Verlag trägt die Kosten für die Produktion.
- Vertrieb: Der Verkauf geht je nach dem über den Buchhandel, Kunsthandel oder auch direkt durch den Verlag.
Rechtsgrundlage: Die rechtliche Grundlage für Verlage bildet das Verlagsgesetz, das den Verlagsvertrag regelt. Dieser verpflichtet:
- Den Verfasser, dem Verleger das Werk zur Vervielfältigung und Verbreitung zu überlassen.
- Den Verleger, das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten.
Das Verlagsgesetz gilt insbesondere für Buchverlage, Zeitungsverlage und Musikverlage. Nur in Ausnahmefällen hat der Verfasser Einfluss auf die Bearbeitung oder Übersetzung seines Werkes.
Weitere für Sie wahrscheinlich interessante Artikel
Datenschutz Ärzte
Fachanwalt für IT-Recht (Informationstechnologierecht)

TÜV geprüfter Datenschutzbeauftragter (DSB)
IHK geprüfter Informationssicherheitsbeauftrager (ISB)
Lehrbeauftragter Dozent bei der Thüringer Verwaltungsschule (TVS)
Tel.: +49 611 89060871
AID24 Datenschutz
in Wiesbaden, Frankfurt am Main und Erfurt