Vertrauensdienstgesetz (VDG)

Das Vertrauensdienstgesetz ist am 29 Juli 2017 in Deutschland in Kraft getreten, es hat eine große Relevanz aufgrund des zunehmenden digitalen Zeitalters. Ziel und Hintergrund sei die Legitimierung von elektronischen Transaktionen und Kommunikation. Somit schafft das Vertrauensdienstgesetz einen rechtlichen Rahmen für Vertrauensdienstanbieter, die Dienste anbieten wie zum Beispiel elektronischen Signaturen, elektronische Siegeln, Zeitstempeln und noch mehr.

Zielsetzung:
  • Rechtliche Sicherheit: Man möchte durch das VDG klare Transparent und Sicherheit gegenüber solchen Dienstleistungen anbieten, sodass diese ihre verdiente Vertrauenswürdigkeit gewährleistet bekommen.
  • Interoperabilität: Durch das Gesetz wird ebenfalls ein einheitlicher rechtlicher Rahmen nicht nur national, sondern auch international gewährleistet.
  • Verbraucherschutz: Es gibt ebenfalls Maßnahmen, um Verbraucher vor Missbrauch zu schützen, sodass diese auch geschützt werden im Falle von Betrug im Einklang mit elektronischen Signaturen und noch mehr.

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veröffentlicht am 23. März 2026 um 14:03
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Datenschutzbeauftragter Christoph Scholze
Fachanwalt für IT-Recht (Informationstechnologierecht)
Anwaltschaft ruht
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Lehrbeauftragter Dozent bei der Thüringer Verwaltungsschule (TVS)
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